Änderungen des Nebenkostenprivilegs einfach erklärt.

Aufgrund des Nebenkostenprivilegs war es Vermietern, Hauseigentümern oder Hausverwaltungen erlaubt u.a. die Kosten für den Kabelfernseh-Anschluss über die Betriebsnebenkosten auf alle Mieter umzulegen. Durch eine Gesetzesänderung müssen Mieter seit Juli 2024 die Kosten für ihren Kabel-Anschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten zahlen. In den Nachrichten wird oft über den sogenannten Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der TKG-Novelle gesprochen. Somit gibt es keinen Sammelvertrag mehr zwischen dem Kabelfernseh-Anbieter und deiner Hausverwaltung und das TV-Signal wurde spätestens zu Ende Juni abgeschaltet.

Das bedeutet für dich, dass du selbst aktiv werden musst, wenn du dein Kabel-TV-Signal behalten und weiter wie gewohnt fernsehen möchtest. Du musst also einen eigenen Vertrag mit dem TV-Anbieter abschließen, um weiter dein Kabelfernsehen nutzen und empfangen zu können.

Unsere TV-Angebote im Überblick.

NetTV über Kabel

Du hast bereits einen Kabelanschluss und möchtest trotz Wegfall des Nebenkostenprivilegs wie gewohnt fernsehen? Sicher dir NetTV über Kabel und schaue deine Lieblingssender ohne Unterbrechung. Aber keine Sorge, du zahlst nicht doppelt. Dein Vertrag mit uns startet erst zum Stichtag der Umstellung.

NetTV über Internet

Du möchtest flexibel fernsehen wann, wo und wie du möchtest? Sicher dir NetTV über Internet und erhalte in Kombination mit einem Internet-Anschluss von NetCologne extra Rabatte. 

Änderungen beim Kabelfernsehen durch den Entfall des Nebenkostenprivilegs.

Video: Änderung beim Kabelfernsehen für Mieter.

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Häufige Fragen und Antworten zum Nebenkostenprivileg.

Was ändert sich für mich konkret durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs?

Die Kosten für deinen Kabelfernsehanschluss werden nicht mehr pauschal über die Nebenkosten der Miete abgerechnet. Dieser Wegfall des so genannten Nebenkostenprivilegs bedeutet, dass du die Kabelanschlussgebühren direkt an deinen Kabel-TV-Anbieter zahlst. Dazu muss lediglich ein neuer Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden. Die neue Regelung stellt auch sicher, dass du eine faire und transparente Rechnung für deinen Kabelfernsehanschluss erhältst.

Wie erfolgt die Umstellung der Kosten?

Die Abrechnung der TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung endet zum angegebenen Monat des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, spätestens allerdings zu Ende Juni 2024. Um weiter wie gewohnt fernsehen zu können, musst du einen eigenen TV-Vertrag mit NetCologne abschließen. Entscheidest du dich für Kabelfernsehen mit NetTV über Kabel ist alles geregelt, dass du nicht doppelt zahlst. Erst mit dem Tag der Umstellung wird dein Vertrag mit uns als Anbieter aktiv.

Wie kann ich ohne Unterbrechung weiter Kabelfernsehen schauen?

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs endeten am 30. Juni 2024 die bisherigen Kabel-Verträge mit Vermietern oder Hausverwaltungen. Du kannst als Mieter aber deinen eigenen Kabelfernsehen Tarif wählen, damit du deine Lieblingssender ohne Unterbrechung weiterhin über deinen Kabelanschluss empfangen kannst. Doppelte Kosten entstehen dir nicht, denn zum Stichtag der Umstellung haben sich die Mietnebenkosten deiner Wohnung reduziert.

Gibt es eine Alternative zu Kabelfernsehen?

Ja, wenn du bereits einen Internetanschluss über NetCologne hast oder diesen buchen möchtest, kannst du auch dein TV-Signal über NetTV über Internet empfangen. Dich erwarten rund 100 Sender, viele davon in HD-Qualität, die du schauen kannst wann und wo du möchtest. Erfahre hier mehr über NetTV über Internet.

Was passiert, wenn ich keinen TV Vertrag mit NetCologne abschließe?

Falls du bis zum Tag der Umstellung keinen eigenen TV-Vertrag abgeschlossen hast, wurde dein TV-Signal abgeschaltet. Du kannst nicht mehr wie gewohnt fernsehen. 

Muss ich trotz Ende des Nebenkostenprivilegs die TV-Versorgung bei meinem Vermieter kündigen?

Du möchtest kein Kabelfernsehen mehr empfangen? Dann brauchst du nichts weiter tun. Deine Versorgung endet automatisch, wenn der Vertrag zwischen deiner Hausverwaltung und dem Kabel-TV-Anbieter NetCologne endet.

Nebenkostenprivileg: Das kannst du jetzt als Vermieter tun.

Seit dem 30.06.2024 können die TV-Gebühren nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Selbstverständlich finden wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung für Sie und Ihr Gebäude. Sprechen Sie uns an!

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