Wegfall des Nebenkostenprivilegs – darum geht es.
Bisher konnten Sie Ihren Kabelfernseh-Anschluss ganz einfach und unkompliziert nutzen. Die TV-Versorgung ist auch noch bis zum 30.06.2024 über Ihren Vermieter und die Betriebsnebenkostenabrechnung geregelt. Aufgrund der gesetzlichen Änderung ist diese Art der Abrechnung der Kabel-TV-Versorgung nach dem 01.07.2024 nicht mehr zulässig.
Unser Service für Sie: Kabelfernsehen dauerhaft günstig.
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bekommen Sie einen TV-Einzelnutzungsvertrag mit NetCologne. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern und schauen einfach Ihr Lieblingsprogramm weiter – und das dauerhaft günstig: Denn NetTV über Kabel kostet Sie monatlich nur 5 Euro1 und ist jederzeit monatlich kündbar. Sie zahlen nicht doppelt, da der TV-Einzelnutzungsvertrag erst nach dem 30.06.2024 startet.