Schon gewusst? Bei den Kabel-TV-Gebühren hat sich was geändert.
Bis zum 31.12.2023 hast du als Anwohner die Gebühren für Kabel-TV über die Betriebsnebenkosten gezahlt. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss nun ein Einzelvertrag zwischen dir und dem Anbieter geschlossen werden, wenn du das Kabel-TV-Signal behalten und weiter Kabelfernsehen schauen möchtest.
Schnell sein lohnt sich: Für dich als Mieter der KWG haben wir ein exklusives Angebot. Sicher dir jetzt NetTV über Kabel und schaue wie gewohnt weiter. Sonst wird dein TV-Signal bald abgeschaltet und du kannst kein Kabelfernsehen mehr empfangen.
NetTV über Kabel: Dein exklusives Angebot.
- Über 95 Sender, davon mehr als 25 HD-Sender
- Ohne Mindestvertragslaufzeit
- Monatlich kündbar
- Keine Aktivierungsgebühr
Die Abrechnung der TV-Versorgung über die Mietnebenkosten endet zum angegebenen Datum des Vermieters / der Wohnungswirtschaft. Es muss rechtzeitig ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, um die gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen zu können. Es entstehen keine doppelten Kosten.
Nein, zum Stichtag der Umstellung reduzieren sich die Mietnebenkosten deiner Wohnung.
Wenn du keinen TV-Vertrag mit deinem Kabelfernsehen Anbieter hast, können wir dein Kabel-TV-Signal deaktivieren. Du kannst dann kein Kabelfernsehen (bis zu 95 TV-Sender, davon mehr als 25 HD-Sender) mehr schauen.
Nein, du musst nicht bei deinem Vermieter/deiner Vermieterin kündigen, da es sich bis zum Stichtag um einen Vertrag zwischen deinem Vermieter/deiner Vermieterin und dem Kabel-TV-Anbieter NetCologne handelt.
Nein, du musst nicht zu Hause sein. Die Umstellung läuft automatisch im Hintergrund und du kannst die ganze Zeit wie gewohnt Kabel-TV empfangen.
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