Wie lange muss ich meine Rechnungen aufbewahren?
Der Gesetzgeber hat für gewerbetreibende Personen eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren festgelegt.
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für Papierrechnungen und elektronische Rechnungen. Elektronische Rechnungen sind ebenfalls elektronisch aufzubewahren.
Du verwendest deinen Anschluss nicht geschäftlich? Dann besteht keine Pflicht zur Aufbewahrung.